Erleben Sie eine wunderschöne Stadt und lassen Sie sich bei einer Stadtführung unterhalten, überraschen und verköstigen.

Unsere Stadtführungen für Sie:

Unsere Guides sind von der Stadt Straubing geprüft und haben darüber hinaus zusätzliche Qualifikationen

Wir arbeiten professionell und weisen Umsatzsteuer aus.

das Wichtigste in Kürze

Straubing – die Kurztour

mit optionalen kulinarischen Extras
ab 78,-€ pro Gruppe (inkl. 19% USt)

Dauer: 60 min – barrierefrei

weitere Infos im Datenblatt

Straubing – die klassische Stadtführung

vom quirligen Stadtplatz zur ewigen Donau
Geschichte und Geschichten um ein goldenes Denkmal, Traditionsgeschäfte, Kirchen … auf Wunsch mit kulinarischen Extras

Dauer: 90 min

weitere Infos im Datenblatt

Geheimnisse des Stadtturms

viele Stufen zur Aussichtsgalerie (mit Pausen) … wir entdecken das Innenleben des Wachturms und sogar einen Poltergeist…

Dauer: bis 90 min

Stadtführung zum UNESCO World Heritage Donaulimes Teil Straubing

Bike Stadtführung Straubing

Bike Touren

Ausflüge mit erfahrenen Fahrradguides – Natur und Kultur. Details auf Anfrage

Stadtführung Oldtimer Tour Straubing

Lustige Oldtimer Tour

Fahren wir an schöne Plätze mit Geschichte und Geschichten, dort genießen wir passende Getränke und bayrische Schmankerl. Details auf Anfrage

kreative Stadtführung

Stadtführung: kreativ entdecken

Inspirierende Orte: nach kurzer Einführung zeichnen und malen…
Wahrnehmung, Details… Entschleunigung. Eine alte Technik des Erforschens… Details auf Anfrage

Gerne entwerfen wir Ihre Wunschführung für Sie nach Ihrer Zeitplanung und Ihren Interessen. Unsere Partner Gästeführer bieten auch Themen- und Schauspielführungen wie z.B.: Frauen aus der Geschichte Straubings, Krankenpflege in der Altstadt, Orgeln in St, Jakob, Kinderprogramme im Museum und vieles mehr.

Treffpunkte: Auf der Nordseite des Stadtturms (bei der Baustelle Rathaus) befindet sich ein markierter „Treffpunkt für Stadtführungen“ (am Bauzaun). Gerne holen wir Sie auch im Restaurant oder Hotel ab, an einer Schiffslände oder einem Parkplatz.

Nutzen Sie unseren umfangreichen Service rund um Ihren Besuch in Straubing.
(Sie werden zu einem externen Portal weitergeleitet). Wir unterstützen Sie mit speziellen Karten und Stadtplänen. Wir helfen Ihnen mit Ratschlägen zu Ihrem Verkehrsmittel, z.B. zeigen Ihnen mit Insidertipps den geeigneten Busparkplatz.

Buchen Sie ganz einfach per Telefon oder e-mail- gerne machen wir Ihnen schriftlich ein individuelles Angebot zur Vorlage bei weiteren Entscheidern.

Unsere AGBs sind hier abrufbar. Eine Bestimmung von häufigem Interesse ist die Kündigungsfrist von mindestens 2 vollen Werktagen vor dem vereinbarten Termin. Buchen Sie frühzeitig, um Ihren Wunschtermin zu sichern. Wir bieten Ihnen auch eine Reservierungszeit von 10 Tagen an. Unser Gutscheinservice bietet ohne weitere Kosten eine prima Geschenkidee. Sie zahlen per Rechnung oder bar per Quittung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Johannes Ruscheinsky, Gästeführer / Tour Guide.

Stand 24.05.24

Leistungen, Ersetzungsvorbehalt bei einer Stadtführung

Der Gästeführer führt alle Führungen entsprechend des Auftrages und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen durch.

Änderungen wesentlicher Vertragsleistungen für eine Stadtführung sind nach Vertragsabschluss gestattet, z.B. bei Undurchführbarkeit aufgrund externer Bedingungen wie z.B. vorher nicht absehbarer behördlich angeordneter Gesundheitsschutz, außerplanmäßige Gottesdienste, Baustellen, Straßensperrung etc. Der Gästeführer bietet als Ersatz möglichst Alternativen an.

Sprache bei einer Stadtführung

Alle Führungen werden bei einer Stadtführung in deutscher Sprache ausgeführt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

Preise und Zahlungsweise

Die Führungshonorare sind netto zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. In der Regel sind Steuern im Datenblatt oder Angebot einer Stadtführung ausgewiesen.

Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Bei Barzahlung stellt der Gästeführer eine Quittung aus.

Bei Rechnungsstellung ist das Zahlungsziel 1 Monat nach Rechnungsstellung.

Durch eine Gästeführung anfallende Eintrittskosten sind im Führungshonorar nicht enthalten. Sie sind vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten vor Beginn der Stadtführung für alle Teilnehmer gemeinsam, in Euro und in bar dem Gästeführer zu übergeben. Der Gästeführer entrichtet die Eintrittsgelder vor Ort im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers und übergibt ihm die Belege.

Wartezeit, Verspätung, Ausfall bei einer Stadtführung

Der Gästeführer ist verpflichtet, bis zu 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Stadtführung auf das vollständige Erscheinen der Gruppe zu warten. Verspätung wird auf die vereinbarte Dauer der Führung angerechnet. Danach gilt die Führung als ausgefallen und der Gästeführer hat gegenüber dem Auftraggeber Anspruch in Höhe von 100 % des Führungshonorars entsprechend der vereinbarten Führungsdauer.

Rücktritt bei einer Stadtführung

Rücktritt durch den Auftraggeber:

Von einer bestellten Stadtführung kann nur bis mindestens zwei volle Werktage vor dem vereinbarten Führungstermin schriftlich, per Fax oder per E-Mail an den Gästeführer zurückgetreten werden. Anderenfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des Führungshonorars entsprechend der vereinbarten Führungsdauer fällig.

Erfolgt die Stornierung form- und fristgerecht (mindestens 2 volle Werktage vor dem vereinbarten Termin), fallen keine Kosten und auch kein Ausfallhonorar für den Gästeführer an.

Bei einer vorzeitigen Beendigung der Stadtführung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Führungshonorar zu bezahlen. Nimmt der Auftraggeber einzelne Leistungen nach Beginn der Führung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht oder nicht in vollem Umfange wahr, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung bzw. Ermäßigung des vereinbarten Führungshonorars.

Rücktritt durch den Gästeführer

Wird die Vertragserfüllung bei einer Stadtführung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann der Gästeführer von die vereinbarte Leistung einschränken (z.B. Gruppengröße), zurücktreten oder diese ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung des Auftraggebers wird für diese Fälle ausdrücklich ausgeschlossen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und seiner Gäste bei einer Stadtführung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrages mitzuwirken und evtl. Schäden bzw. Störungen zu vermeiden.

Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, den Gästeführer rechtzeitig vor Beginn der Stadtführung auf Besonderheiten der Gruppe (z.B. Geh-, Seh- und Stehbehinderungen o.ä.) hinzuweisen. Sofern ein solcher Hinweis unterbleibt, wird seitens des Gästeführers keine Haftung für evtl. notwendige Leistungseinschränkungen übernommen. Minderjährige sind nur unter Aufsichtspersonen des Eltern oder Auftraggebers als Gäste zulässig.

Aufzeichnungen der Stadtführung in jeder Form sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Gästeführer in besonderen Fällen erlaubt.

Treffpunkt, zusätzliche Leistungen bei einer Stadtführung

Der Treffpunkt der Stadtführung ist in den Stadtgebieten Straubing oder Regensburg für den Auftraggeber frei wählbar.

Andere Treffpunkte sind möglich, besonderer Anfahrtaufwand wird im Angebot vor Vertragsschluss berücksichtigt.

Gruppengröße bei einer Stadtführung

Pro Gästeführung darf die im Expose genannte Gruppengröße bei einer Stadtführung nicht überschritten werden. Größere Gruppen werden auf mehrere Gästeführer aufgeteilt. Falls durch externe Sicherheitsauflagen geringere Größen gelten, wird dies im Angebot vor Vertragsschluss berücksichtigt. Bei plötzlich veränderter Sicherheitslage (z.B. Pan-/Epidemien) muß die Gruppengröße möglicherweise kurzfristig reduziert werden.

Haftung bei Stadtführung

Die Haftung des Gästeführers beschränkt sich bei einer Stadtführung auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästeführers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

Verjährung

Vertragliche Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gästeführer bei einer Stadtführung aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf fahrlässiger Pflichtverletzung des Gästeführers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf fahrlässiger Pflichtverletzung des Gästeführers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Datenschutz

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Gästeführer für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.

Anerkennung der Vertragsbedingungen

Der Auftraggeber erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Gästeführer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand bei einer Stadtführung

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Gästeführervertrag ist, soweit rechtlich zulässig, Straubing.